Kurz gesagt
Ab dem 2. August gilt in der EU die Kennzeichnungspflicht für KI. Die meisten Ratgeber schreiben für Unternehmen im Allgemeinen. Für Autoren zählen nur drei konkrete Stellen: Cover, Hörbuch und Blog. Und die meisten Fälle fallen gar nicht darunter.
Warum die KI-Kennzeichnungspflicht für so viel Verunsicherung sorgt
Ab dem 2. August gilt in der EU eine neue Regel zu künstlicher Intelligenz. In den letzten Wochen haben Dutzende Rechtsportale sie erklärt, Haufe, heise, die TÜV-Akademie und andere (heise.de; kileague.de). Fast alle schreiben für Unternehmen im Allgemeinen, für Marketing, Chatbots, Werbung.
Die Regel besteht eigentlich aus vier verschiedenen Pflichten. Sie betreffen unterschiedliche Rollen: den Anbieter der KI, denjenigen, der das Ergebnis veröffentlicht, denjenigen, der eine Fälschung erstellt, die wie ein echtes Foto oder Video wirkt, und denjenigen, der über gesellschaftlich relevante Themen schreibt (rethink.consulting). In kurzen Zusammenfassungen geht dieser Unterschied meist verloren. Übrig bleibt ein Satz: Jetzt muss alles gekennzeichnet werden.
Daher kommt die Welle der Unsicherheit, die wir in der vergangenen Woche in den Kommentaren unter unserem Karussell zu dieser Regel gesehen haben.
Für einen Autor, der KI beim Cover einsetzt, beim Einsprechen des Hörbuchs oder bei der Marktanalyse im eigenen Blog, zählen drei konkrete Stellen. Und in den meisten Fällen gibt es dort gar nichts zu prüfen.
Ich habe alle drei Stellen bei mir selbst geprüft. Am längsten habe ich über das Cover nachgedacht, denn die Grenze zwischen „wirkt wie ein Foto” und „eindeutig gezeichnet” ist in der Praxis unschärfer, als es der Gesetzestext vermuten lässt.
Was der AI Act ab dem 2. August 2026 tatsächlich verlangt
Die Kennzeichnung in der Datei selbst setzt eigentlich der Anbieter der KI, etwa OpenAI oder Google. Der Autor muss hier selbst nichts tun, das ist eine unsichtbare Markierung innerhalb der Datei (datenschutz-generator.de).
In der Praxis gibt es diese Markierung aber nicht bei jedem Werkzeug. Warum sich darauf nicht blind verlassen lässt, zeigt der nächste Abschnitt.
Die Pflicht des Autors beginnt dort, wo er das Ergebnis veröffentlicht. Fällt der Inhalt in eine der Kategorien weiter unten, muss der Leser oder Hörer direkt erfahren, dass hier KI im Spiel war.
Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes (IHK Nürnberg). Das ist allerdings eine Skala für große Unternehmen. Für den einzelnen Autor zählt weniger die Höhe der Strafe als das Verständnis, was von der eigenen Arbeit überhaupt unter die Regel fällt.
KI-Markierung in der Datei: Warum Instagram, TikTok und YouTube sie unterschiedlich lesen
Die Markierung, die der Leser sieht, steckt weder im Video selbst noch im Bild. Sie ist ein Element der Plattform-Oberfläche, das über dem Beitrag erscheint. Das Video selbst muss nicht verändert werden, Beschriftungen im Bild sind nicht nötig.
Bei jeder Plattform sieht dieses Element anders aus und wird anders aktiviert:
| Plattform | Wo aktiviert | Wie sichtbar |
|---|---|---|
| Schalter zur KI-Offenlegung in den Beitragseinstellungen | „AI Info” unter dem Namen | |
| TikTok | Schalter „AI-generated content” beim Hochladen | „AI-generated” unter dem Namen |
| YouTube | „Altered or synthetic content” beim Hochladen oder später im Studio | Banner unter dem Player und im Shorts-Feed |
Es gibt auch einen automatischen Weg. Manche Plattformen lesen eine unsichtbare Markierung direkt aus der Datei und setzen den Hinweis dann von selbst. Hier steckt allerdings ein Haken, denn jede Plattform schaut an einer anderen Stelle der Datei nach. Instagram prüft die eine, TikTok und die meisten anderen die zweite (fachlich heißen sie IPTC und C2PA). Steht die Markierung an der falschen Stelle, sieht die Plattform sie gar nicht.
Bei unseren eigenen Reels kommt noch etwas dazu. Wir bauen sie mit Schnitt, Musik und Text am Rechner neu zusammen, und bei diesem Zusammenbau geht die Markierung verloren. Am 30. Juli haben wir ein fertiges Reel geprüft, in dessen Datei keine Markierung mehr übrig war. Von allein kennzeichnet uns also niemand.
Deshalb haben wir es umgekehrt versucht. Wir haben die Markierung mit einem kleinen Zusatzprogramm selbst in die Datei geschrieben, bevor der Reel zur Veröffentlichung ging, und dann nachgesehen, ob Instagram sie erkennt.
Ergebnis: Es funktioniert. Der Reel „Dilemma”, veröffentlicht am 29. Juli ohne eingebettete Markierung, erschien nur mit Namen und Häkchen, ohne Hinweis. Der Reel „Schockierender Fakt”, veröffentlicht am 30. Juli mit eingebetteter Markierung, bekam „AI info” unter dem Namen. Instagram hat den Hinweis selbst automatisch gesetzt, ohne dass wir in der App etwas umstellen mussten.

Reel mit eingebetteter Markierung: Instagram setzt „AI info” von selbst.

Ähnlicher Reel ohne eingebettete Markierung, einen Tag zuvor: nur Name und Häkchen.
Für TikTok und YouTube funktioniert derselbe Trick nicht, dort gilt eine andere Mechanik: TikTok orientiert sich an C2PA, nicht an IPTC, und YouTube hat gar keine Auto-Erkennung, dort ist der Schalter von Hand nötig. Dort muss die Markierung weiterhin manuell nach der Veröffentlichung gesetzt werden, direkt in der App.
Noch ein Detail: Planungstools für Veröffentlichungen, bei uns Metricool, bieten die KI-Offenlegung meist gar nicht über die eigene Oberfläche an, für keine der drei Plattformen. Die Markierung muss also entweder vorab in die Datei eingebettet oder nach der Veröffentlichung von Hand gesetzt werden.
Und der Rückweg, für den Fall der Fälle. Bei Instagram löst das Bild die Markierung aus, sie deckt aber den ganzen Beitrag ab. Erweist sie sich einmal als unpassend, etwa wenn das Bild mit KI bearbeitet wurde, der Text aber von einem Menschen stammt, lässt sie sich entfernen, indem man den Beitragstext nach der Veröffentlichung bearbeitet. Die Metadaten in der Datei selbst bleiben davon unberührt.
Die Schlussfolgerung: Der Satz, die KI habe die Kennzeichnung bereits für uns erledigt, stimmt nicht automatisch. Unsere eigenen Reels kommen sauber bei der Plattform an, weil der Zusammenbau am Rechner die Markierung löscht. Auf die Markierung von Haus aus ist also kein Verlass, doch es gibt einen funktionierenden Ersatz: Wir setzen sie selbst, für Instagram ist das bereits getestet. Für Stimme und Markttext, wo die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt das umso mehr. Nötig ist eine eigene, bewusst gesetzte Kennzeichnung, und man sollte nicht darauf hoffen, dass die Plattform das schon selbst erkennt.
Buchcover mit KI erstellt: Wann eine Kennzeichnung im Impressum nötig ist
Ein Bild fällt unter die Regel, wenn es wie eine echte Fotografie wirkt. Auch ein erfundenes, aber realistisches Gesicht zählt dabei, denn entscheidend ist allein der Grad an Realismus (srd-rechtsanwaelte.de). Ein Drache, eine Collage oder eine erkennbare Stilisierung fallen nicht darunter, denn sie wirken nicht wie ein Foto.
Für das Buchcover macht das Gesetz eine Erleichterung: Eine Zeile im Impressum genügt, am Cover selbst ändert sich nichts. Ein Teil der Juristen streitet, ob diese Erleichterung gelten sollte, wenn das Cover das Buch verkauft. Eine abschließende Gerichtsentscheidung dazu gibt es noch nicht (wbs.legal). In der Praxis bedeutet das für Autoren: Die Zeile genügt.
Auch die taz hat darüber geschrieben, mit Beispielen für Cover „aus der Retorte” (taz.de).
Eine fertige Formulierung, falls gewünscht: „Umschlaggestaltung unter Einsatz generativer KI.“ Das ist ein Formulierungsbeispiel und keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Buch lohnt sich die Rücksprache mit einem Anwalt.
Offizielle EU-Icons zur KI-Kennzeichnung: kostenlos und einsatzbereit
Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen fertigen Satz an Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht. Entwickelt haben ihn sechs unabhängige Experten gemeinsam mit über 180 Organisationen (germany.representation.ec.europa.eu).
Verpflichtend ist die Nutzung dieser Icons nicht. Wer sie trotzdem nutzt, hat einen Vorteil: Im Streitfall muss weniger nachgewiesen werden, denn das Gesetz rechnet die Nutzung teilweise als Nachweis von gutem Willen an.
Es gibt drei Icons: ein Basis-Icon, eines für vollständig generierte Inhalte und eines für Inhalte, die eine KI nur bearbeitet hat. Der Download ist kostenlos und in zwei Formaten möglich (skill-sprinters.de). Wer ohnehin kennzeichnen möchte, muss nichts Eigenes entwerfen.
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Die drei offiziellen Icons der EU-Kommission: Basis, AI GENERATED und AI MODIFIED.
Hörbuch mit KI-Stimme: Der Hinweis muss in der Aufnahme hörbar sein
Liest eine synthetische Stimme das Buch, muss der Hörer das gleich zu Beginn der Aufnahme erfahren. Bei langen Aufnahmen wird dieser Hinweis wiederholt. Eine Zeile in der Beschreibung genügt hier nicht. Der Hinweis muss direkt in der Aufnahme zu hören sein.
Das ist der neueste und unklarste Teil der Regel. Juristen streiten noch, wo die Grenze zwischen „liest eine synthetische Stimme” und „die Stimme ist bearbeitet, aber von einem Menschen aufgenommen” verläuft. Eine gefestigte Praxis für Hörbücher gibt es bisher nicht.
Kommt bei der Einsprechung Sprachsynthese zum Einsatz, muss der Hinweis in der Datei selbst stehen, nicht nur in der Produktbeschreibung.
KI-geschriebene Markttexte im Blog: Wann die Kennzeichnungspflicht greift
Eine Kennzeichnung braucht ein Text, den eine KI geschrieben hat und der über Nachrichten, Wirtschaft oder Politik informiert. Eine Analyse des Buchmarkts im Blog ist genau so ein Fall. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, ein großer Branchenverband, hat das am 21. Juli eingeordnet und bestätigt, dass Marktanalysen unter die Regel fallen (Börsenblatt, 21.07.2026).
Roman und Erzählung fallen nicht darunter, denn sie sind Literatur und keine Nachrichten.
Wo für Autoren keine KI-Kennzeichnung nötig ist: Klappentext, Keywords, Entwürfe
Die Regel betrifft nicht:
- Entwürfe, Ideen und Notizen für den eigenen Gebrauch
- Schlagwörter und Kategorien bei KDP
- Klappentext und Werbetexte
- die normale Korrektur von Grammatik und Stil, solange der Sinn des Textes vom Autor stammt
All das zählt nicht als „Nachrichten zu gesellschaftlich relevanten Themen” im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich um Arbeitsmaterial oder um Bestandteile der Produktseite.
Redaktionelle Prüfung durch einen Menschen: Wann die Kennzeichnungspflicht entfällt
Selbst wenn ein Text formal gekennzeichnet werden müsste, gibt es eine Ausnahme: Hat ihn ein fachkundiger Mensch persönlich geprüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen, entfällt die Pflicht. Für den Blog ist das ein realer Weg. Wer die eigene Marktanalyse selbst prüft und dafür mit seinem Namen einsteht, braucht keine gesonderte Kennzeichnung.
Für Bild und Stimme sieht das Gesetz diesen Weg nicht vor. Dort ist die Kennzeichnung in jedem Fall verpflichtend.
Nachtrag vom 25. August 2026: Was das Wasserzeichen von Claude über den Autor aussagt
Oben steht die eine Hälfte des Themas, nämlich die Kennzeichnung, die der Autor selbst setzt. Seit August gibt es die zweite Hälfte, und dort entscheidet der Autor nichts.
Anthropic setzt jetzt in die Texte von Claude ein unsichtbares Wasserzeichen. Als Grund nennt das Unternehmen genau die Regel, um die es in diesem Artikel geht: Der Anbieter einer KI muss generierte Inhalte ab dem 2. August 2026 kennzeichnen (anthropic.com). Die Regel gilt weltweit, auch außerhalb der EU. Denselben Kodex haben die übrigen großen Anbieter unterschrieben, ihre Wasserzeichen kommen also nach.
Der Leser sieht davon nichts. Im Text steht kein zusätzliches Zeichen, Länge und Qualität bleiben gleich.
Wichtiger ist, was dieses Wasserzeichen über den Autor aussagt.
Was es nicht aussagt:
- Es beweist nicht, dass ein Mensch den Text geschrieben hat. Kein Wasserzeichen heißt nur, dass sich keine Spur von Claude gefunden hat.
- Es erkennt keine anderen KI-Modelle. ChatGPT und Gemini bekommen ihr eigenes.
- Es hängt an keinem Menschen, an keinem Konto und an keinem Chat.
- Bei kurzen Texten greift es nicht.
Und der Punkt, der für Autoren zählt. Anthropic schreibt es selbst: Hat die KI den Text nur lektoriert, findet das Wasserzeichen kaum etwas, denn die Wörter stammen weiterhin vom Autor. Zwischen „Claude hat das Kapitel geschrieben” und „Claude hat das Kapitel stark überarbeitet” unterscheidet es dagegen nicht.
Das Wasserzeichen zeigt, wie viele Wörter von der Maschine stammen, und nicht, wie viel eigene Arbeit im Text steckt.
Prüfen kann das Wasserzeichen heute niemand. Den Schlüssel dazu hat Anthropic. Weder der Autor noch eine Plattform noch ein Verlag kommt an die Prüfung heran. Eine Schnittstelle dafür ist angekündigt und noch nicht offen.
An den Pflichten des Autors ändert sich nichts. Es bleiben dieselben drei Stellen: Cover, Hörbuch und Marktanalyse im Blog.
Was der AI Act auf 2027 und 2028 verschoben hat
Den strengsten Teil des Gesetzes, die Pflichten für „risikoreiche” KI-Systeme, hat die EU auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben (tuv.com). Ab dem 2. August 2026 greift zunächst nur das, was oben beschrieben ist: die Transparenzpflicht.
Checkliste: Was Autoren bis zum 2. August prüfen sollten
- Cover. In der KI entstanden und wirkt wie ein Foto? Eine Zeile im Impressum genügt.
- Hörbuch. Liest eine synthetische Stimme? Ein Hinweis zu Beginn der Aufnahme ist nötig.
- Blog. Ist die Marktanalyse von einer KI geschrieben? Entweder eine Kennzeichnung oder die persönliche Prüfung mit Namensnennung.
KI-Kennzeichnungspflicht für Autoren: die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Die Regel ab dem 2. August betrifft drei konkrete Stellen, und in den meisten Fällen betrifft sie gar nichts.
- Cover. Eine Kennzeichnung ist nur nötig, wenn das Bild wie ein echtes Foto bzw. realistisch wirkt. Für ein Buch genügt eine Zeile im Impressum, am Cover selbst ändert sich nichts.
- Hörbuch. Eine synthetische Stimme muss zu Beginn der Aufnahme genannt werden, nicht nur in der Produktbeschreibung. Das ist die einzige Stelle, an der der Hinweis direkt hörbar sein muss.
- Blog. Eine Kennzeichnung braucht nur die KI-geschriebene Marktanalyse. Wer den eigenen Text selbst prüft und dafür einsteht, braucht gar keine gesonderte Kennzeichnung.
- Auf die unsichtbare Markierung in der Datei ist kein Verlass. Manche KI-Modelle, etwa Midjourney, setzen von Anfang an keine. Bei anderen, etwa Higgsfield, gibt es keine Garantie. Und soziale Netzwerke entfernen sie beim Hochladen meistens ohnehin.
- Das Strengste steht noch bevor. Was am 2. August greift, ist nur die Transparenzpflicht. Die Pflichten für „risikoreiche” Systeme hat die EU bis 2027 und 2028 verschoben.
Das ist keine Rechtsberatung. Diese Angaben sind eine Orientierung für die eigene Prüfung. Bei einem konkreten Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Medienrecht.
Quellen
Die Quellen wurden am 30. Juli 2026 geprüft, die Quellen zum Nachtrag am 25. August 2026. Für externe Seiten wird keine Haftung übernommen.
- Wasserzeichen in Texten von Claude, Seite des Anbieters (August 2026): anthropic.com
- Einordnung der Meldung (11.08.2026): the-decoder.de
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Einordnung von Susanne Barwick (21.07.2026): boersenblatt.net
- Leitlinie der EU zu Deepfakes vom 08.05.2026, Einordnung: srd-rechtsanwaelte.de
- Weite Auslegung des Deepfake-Begriffs und Streit um Cover: wbs.legal
- Pflichten nach Artikel 50, Fristen und Strafen: ihk-nuernberg.de
- Verschobene Fristen für risikoreiche Systeme (Digital Omnibus): tuv.com
- Allgemeine Einordnung von Artikel 50: heise.de, kileague.de, rethink.consulting
- Buchcover aus Neuronalen Netzen, Kontext: taz.de
- Praxisnahe Einordnung: datenschutz-generator.de
- C2PA und SynthID gemeinsam, Mai 2026: c2paviewer.com
- Kennzeichnung „AI info” von Meta: auditsocials.com
- Verhaltenskodex der EU zur Kennzeichnung, offizielle Meldung (10.06.2026): germany.representation.ec.europa.eu
- Icons der EU, Einordnung: skill-sprinters.de

Andreas Otter
20 veröffentlichte Bücher, über eine Million Leser. Buchmarketing betreibt er täglich an den eigenen Titeln, bevor eine Methode zu unseren Kunden geht.
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